Brandsicherheitswache

Brandsicherheitswache nach Auflage

Ob behördlich angeordnet oder aus Eigenverantwortung: Unsere Brandsicherheitswachen überwachen Veranstaltungsstätten, Heißarbeiten und ausgefallene Brandmeldeanlagen nach den geltenden Vorgaben.

Mitarbeiter der Teuto-Sicherheit bei der Brandsicherheitswache im Gebäude
Kurzfristig disponierbar

Wann eine Brandsicherheitswache nötig ist

Häufig ordnet die Behörde sie an: bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten, bei Heißarbeiten oder wenn die Brandmeldeanlage ausgefallen ist. Ohne gestellte Brandwache darf der Betrieb dann nicht weiterlaufen.

Typische Aufgaben

  • Überwachung während Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten
  • Kontrolle der Arbeitsstelle nach Abschluss der Heißarbeiten
  • Ersatzüberwachung bei Ausfall der Brandmeldeanlage
  • Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen nach behördlicher Auflage
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen

Kurzfristig verfügbar

Ein Anlagenausfall kündigt sich selten an. Rufen Sie uns an — unsere Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt und kann Kräfte auch kurzfristig disponieren.

Was Sie erwarten können

Verlässlich im Detail

Eigenes Personal

Kein Einsatz von Subunternehmern – feste Kräfte, feste Ansprechpartner.

Preisgarantie

Wir unterbieten jedes vergleichbare Angebot aus der Region.

Haftpflicht 3 Mio. €

Betriebshaftpflicht über die Allianz, 3 Mio. € je Versicherungsfall.

24/7 erreichbar

Unsere Leitstelle nimmt Meldungen jederzeit entgegen.